Privatpersonen

Lösungen für Privatpersonen

Wir helfen Ihnen, dass bei Ihrem Bauvorhaben oder Ihrer Grundteilung alles nach Plan verläuft. Dabei bieten wir Ihnen kompetente Beratung sowie eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Projekts. Durch die rasche Verfügbarkeit unserer Messtrupps wird Ihr Vorhaben nicht unnötig verzögert und Sie müssen keine größeren Wartezeiten in Kauf nehmen.

Unsere Dienstleistungen für Sie auf einem Blick:

Sie wollen entweder neu bauen oder ein bestehendes Gebäude erweitern?

  1. Gehen Sie zuerst zur Gemeinde und erkundigen Sie sich , welche besonderen Richtlinien bezüglich Ihres Baugrundes (z.B. Baufluchtlinien, Bebauungsdichte, Geschoßzahl usw.) gelten.
     
  2. Als Grundlage für die Planung sollten Sie einen aktuellen Lage und Höhenplan beziehungsweise Bestandsplan mit verhandelten Grenzen Ihrer Liegenschaft zur Verfügung haben. Dieser Plan ist Voraussetzung für eine sinnvolle und rasch abzuwickelnde Planung durch Ihr Planungsbüro. Dieses benötigt die Unterlagen um die Mindestabstände zu den Nachbarn beurteilen zu können.
     
  3. Spätestens zur Einreichung der Bauverhandlung wird Ihnen ein Plan gemäß §23 TBO mit den Grenzen, Grenzabständen und Höhendarstellung verpflichtend vorgeschrieben.
     
  4. Nach dem Betonieren der Bodenplatte sind sie verpflichtet, der Gemeinde eine Bestätigung eines Vermessungsfachmannes über die ordnungsgemäße Abnahme (Kontrolle) des Schnurgerüstes nach §23 TBO vorzulegen.
     
  5. Bevor Sie das Dach aufsetzen sind laut TBO §29 die Höhen der letzten Ziegelschar zu kontrollieren um zu gewährleisten, daß die bewilligten Bauhöhen der Ausführung entsprechen. In dieser gesamten Projektabwicklungsphase stehen wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Unser Wissen kann Ihnen helfen Zeit und Geld zu sparen!

Sie möchten einen noch nicht vermessenen Baugrund erwerben, oder vom Nachbarn einen Grundstreifen zu Ihrem Grundstück ankaufen?

  1. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf am Gemeindeamt, ob das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen ist und welche Auflagen von der Gemeinde vorgeschrieben werden.
     
  2. Erkundigen Sie sich am Grundbuch ob das Grundstück mit Rechten und Pflichten belastet ist.
     
  3. Kontrollieren Sie die Anschlußmöglichkeiten an Strom, Kanal, Wasser und Gas und die umliegende Infrastruktur (Zufahrt, Geschäfte, Schulen usw.).
     
  4. Erkundigen Sie sich über Bodenbeschaffenheit und Grundwasserspiegel.
     
  5. Sind all diese Punkte zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt dann benötigen Sie UNS. Wir erstellen für Sie einen grundbuchsfähigen Grundteilungsplan mit gesicherten, verhandelten Grundgrenzen. Dieser Plan ist Grundlage für den Kaufvertrag und die grundbücherliche Sicherung Ihres Eigentums. Der Plan hat ab dem Ausstellungsdatum des Bescheides des Vermessungsamtes eine Gültigkeitsdauer von 18 Monaten.
     
  6. In diesen 18 Monaten muß der Vertragsverfasser (Rechtsanwalt oder Notar) alle notwendigen Bewilligungen vom Finanzamt, Grundverkehsbehörde usw. einholen und am Grundbuch den Vertrag mit Grundbuchsplan und Bescheid des Vermessungsamtes einreichen

Sie wollen an Ihrer Grundgrenze einen Zaun oder eine Mauer errichten und kennen den genannten Grenzverlauf nicht?

Um späteren Problemen mit Nachbarn vorzubeugen sollten Sie sich an uns wenden, damit wir Ihre Grundgrenze in der Natur kennzeichnen und diese mit Ihnen und Ihrem Nachbarn verhandeln können.

Sie kennen Ihre Grundgrenzen nicht genau oder haben Grenzprobleme mit Nachbarn?

Wenden Sie sich an uns. Wir schauen für Sie, ob es planliche Unterlagen für Ihre Grenzen gibt, und beraten Sie danach über die Möglichkeiten, zu gesicherten Grundgrenzen zu kommen um teure Streitverfahren vor Gericht zu vermeiden.