Pläne und Kontrollen
Pläne und Kontrollen nach der Tiroler Bauordnung
Für Ihr Bauvorhaben schreibt die Tiroler Bauordnung einige Dokumente beziehungsweise Kontrollen vor, die bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden müssen.
- Lagepläne nach Tiroler Bauordnung (TBO) §31 für die Einreichung
- Schnurgerüstkontrolle nach §38 zur Sicherung der Grenzabstände bei Baubeginn
- Höhenkontrolle nach §38 zur Bestätigung der einreichungskonformen Gebäudehöhe vor Aufsetzen der Dachkonstruktion
Damit Ihr Bauvorhaben gesetzeskonform und ohne böse Überraschungen rasch umgesetzt werden kann, erhalten Sie bei Trigonos eine individuelle Beratung und Betreuung. Termine können flexibel und auch sehr kurzfristig vereinbart werden. Und damit Sie keine Verzögerungen in Kauf nehmen müssen sichern wir eine rasche Lieferung zu.